Welche öffentlichen Fördermittel kann ich beantragen?
Die Fördermöglichkeiten für Ärzte in Deutschland sind vielfältig und können bei verschiedenen Aspekten der ärztlichen Tätigkeit genutzt werden, sei es bei der Niederlassung für Beratungen, Investitionen oder Forschungsprojekte. Hier ist eine Zusammenfassung einiger Förderquellen und Programme:
1. Niederlassungsförderung
Ärzte, insbesondere Hausärzte in unterversorgten Regionen, können bis zu 90.000 € als Förderung für die Niederlassung erhalten. Diese Förderung wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Ländern bereitgestellt.
2. Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)
Die KVen haben Programme zur Förderung der Niederlassung von Jungärzten in unterversorgten Regionen. Diese Programme zielen darauf ab, Ärzte für ländliche Gebiete zu gewinnen, die unter Ärztemangel leiden. Weitere Informationen entnehmen Sie den Webseiten der KVen.
3. Fördermöglichkeiten über Landesbanken und Wirtschaftsministerien
Die Bundesländer bieten verschiedene Fördermöglichkeiten für (Zahn-)Ärzte an, die sich niederlassen oder ihre Praxis erweitern möchten. Dies kann beispielsweise durch Gründungskredite oder Wachstumskredite erfolgen. Mehr erfahren sie hier: www.foerderdatenbank.de.
4. KfW-Fördermittel
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für junge Ärzte an, darunter den ERP-Gründerkredit – StartGeld und den ERP-Gründerkredit-Universell. Diese Programme unterstützen bei Praxisgründungen und Investitionen. Weitere Informationen erfahren Sie hier: www.kfw.de.
5. EU-Fördermittel
(Zahn-)Ärzte können auch von EU-Fördermitteln profitieren, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020. Diese Mittel können für verschiedene Projekte im Gesundheitswesen genutzt werden, einschließlich Versorgungsforschung und Prävention. Weitere Informationen finden Sie hier www.esf.de und hier www.horizont2020.de.
6. Förderung der Beratung
Beratung ist förderfähig; (Zahn-)Ärzte können Zuschüsse für Praxisberatungen beantragen. Dies kann helfen, die wirtschaftliche Situation der Praxis zu analysieren und zu verbessern oder einen Praxisnachfolger zu finden. Hier erfahren Sie mehr: www.foerderdatenbank.de
7. Gründungszuschuss
(Zahn-)Ärzte, die eine Praxis gründen oder übernehmen, können einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dies ist eine staatliche Subvention zur Unterstützung der Existenzgründung und kann zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Hier erfahren Sie mehr: www.gruendungszuschuss.de; www.arbeitsagentur.de
Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und Bedingungen der einzelnen Förderprogramme zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmöglichen Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Förderlandschaft kann sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es ratsam, aktuelle Informationen von den entsprechenden Behörden und Institutionen einzuholen.