Ist die Niederlassung das Richtige für mich?
Um die Krankenhauslandschaft ist es momentan nicht so rosig bestellt – so manche Klinik steht vor dem Aus bzw. einer Umstrukturierung bevor, die mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Vielleicht der richtige Zeitpunkt, das „sinkende Schiff“ zu verlassen und den Sprung in die Niederlassung zu wagen!
Tatsächlich beträgt die Wahrscheinlichkeit, als Vertragsarzt pleite zu gehen, nur 0,1 %.
Und: Hierbei liegen die Ursachen üblicherweise im privaten Bereich, wie bspw. Ehescheidung etc.
Meist ist der Wunsch nach selbstbestimmtem und unabhängigem Behandeln in eigener Praxis die größte Motivation für den Schritt in die Niederlassung als Arzt. Hier haben Sie als Gründer das betriebswirtschaftliche Ergebnis letztlich selbst in der Hand – statt Gehaltsverhandlungen stehen Eigeninitiative und freies Treffen von Entscheidungen auf dem Plan. Sie haben vollständige Entscheidungsfreiheit und können Ihr Arbeitsumfeld und Ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten: Es gibt bspw. verschiedene Möglichkeiten, weitere Behandler in Ihrer eigenen Arztpraxis zu beschäftigen oder einen Praxispartner aufzunehmen. Damit können Sie als Mediziner selbstständig und flexibel zugleich sein. Die durchschnittliche Arbeitszeit eines Vertragsarztes beträgt übrigens pro Woche ca. 50 Stunden. In der Klinik sind es hingegen 60 bis 80 Stunden pro Woche.
Zudem können Sie als selbstständiger Arzt ein deutlich höheres Einkommen erzielen als ein angestellter Arzt in der Klinik.
Welche Möglichkeiten habe ich mich niederzulassen?
Generell kommen für Sie als Jungarzt bei der Niederlassung eine Neugründung, eine Übernahme oder ein Einstieg in eine bestehende Praxis in Betracht:
Die verschiedenen Formen der Niederlassung sowie deren Vor- und Nachteile lernen Sie step by step im Online-Studienprogramm JUMPSTART kennen.
Hier ein kurzer Überblick:
Echte Praxisneugründung
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- Bei der echten Praxisneugründung besteht für den Arzt die Möglichkeit, eine Zulassung in einem nicht zulassungsbeschränkten Bereich zu erhalten. Er kann sich damit neu niederlassen.
Unechte Praxisneugründung
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- Im Rahmen einer unechten Praxisneugründung übernimmt ein Arzt zunächst in einem gesperrten Gebiet pro forma eine bestehende Praxis zwecks der damit verbundenen Zulassung. Im Regelfall ist eine solche Praxis bereits sehr umsatzschwach. Nach einer gewissen Zeit (üblicherweise fordert die KV die Weiterführung des alten Standortes für mindestens ein Quartal) erfolgt dann die Verlegung an den (ursprünglich gewünschten) neuen Praxissitz.
Praxisübernahme
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- Da eine Vielzahl attraktiver Planungsbereiche für neue Niederlassungen gesperrt sind und häufig das Risiko einer kompletten Praxisneugründung gescheut wird, ist die Übernahme einer bestehenden Praxis der Regelfall der ärztlichen Existenzgründung geworden.
Beitritt zu einer Praxis
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- Zwischenzeitlich hat sich bei den Praxisstrukturen ein gewisser Strukturwandel ergeben. Während früher die Einzelpraxis als ärztliche Betriebsform dominierte, hat in den letzten Jahren der Anteil der Gemeinschaftspraxen bzw. der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) stark zugenommen.
Zahnärzte hingegen haben die Möglichkeit, sich überall zulassungsfrei niederzulassen. Deshalb entfällt für sie an dieser Stelle einige der oben genannten Problemstellungen.
Was sind die Vor- und Nachteile der Niederlassung?
VORTEILE
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- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Gestaltungsfreiheit
- Selbstbestimmung
- Chancen zur Selbstverwirklichung
- Flexibilität, beispielsweise bei den Arbeitszeiten, die selbst geplant werden können, keine Schichtarbeit
- Bessere Work-Life-Balance
- Sehr gutes Einkommen
- Keine Hierarchien
NACHTEILE
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- Bürokratische Arbeiten und weitere Angelegenheiten rund um die Praxis-Orga zusätzlich zu den eigentlichen Sprechstunden
- kann die Suche nach einer Praxis mühsam sein und auch vom bürokratischen Aufwand bzgl. der Anmeldeformalitäten („Verwaltungsapparat“), den die Praxisgründung mii sich bringt, darf man sich nicht abschrecken lassen
- Aufwand in die Gründungsphase (gutes Konzept, das sich am Markt orientiert, Standortanalyse etc.), Finanzierungsaspekte
- Ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen, zum Beispiel in Bezug auf die Buchhaltung und Steuern.
- Kenntnisse der Praxisführung/Management