Welche Kooperationsmöglichkeiten gibt es für mich als Arzt?
Der Trend zu Kooperationen hat sich in den letzten Jahren sowohl bei niedergelassenen Ärzten als auch bei niedergelassenen Zahnärzten enorm verstärkt.
Die (zahn-)ärztliche Berufsausübung kann in verschiedenen Formen der Kooperation organisiert werden, darunter:

1. Berufsausübungsgemeinschaft (BAG):
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- Gemeinsame Patientenbehandlung
- Praxisschild zur Außenankündigung
- Gemeinsame Abrechnung und Dokumentation
- Haftung der Gemeinschaft nach außen
- Beteiligung aller Ärzte an Risiken und Gewinnen (Gewinnpool)
- Gemeinsames Personal und Praxisräume
- Genehmigung durch den Zulassungsausschuss
- Abhängig von der Bedarfsplanung
2. Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ):
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- Fachübergreifende Einrichtung mit mindestens 2 Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen
- Ärztliche Leitung erforderlich
- Auch kooperative Leitung möglich
- Gründung durch zugelassene (Zahn-)Ärzte, Krankenhäuser, Dialyseleistungserbringer oder gemeinnützige Träger
- Benötigt Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
3. Praxisgemeinschaft (PG):
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- Zusammenschluss von 2 oder mehr Ärzten gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen
- Nutzung gemeinsamer Praxisräume, Einrichtungen und/oder Praxispersonals bei selbstständiger Praxisführung
- Jeder Arzt hat seinen eigenen Patientenstamm und rechnet selbstständig ab
- Anzeigepflicht bei der Ärztekammer, keine Genehmigungspflicht
- Möglichkeit des Gewinnpooling, aber Vorsicht bezüglich vergütungsrechtlicher Konsequenzen
Diese verschiedenen Organisationsformen bieten (Zahn-)Ärzten die Flexibilität, ihre Praxis auf unterschiedliche Weisen zu führen, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen. Jede Form hat ihre eigenen rechtlichen und organisatorischen Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Welche Chancen und Risiken haben Kooperationen?
Folgende Chancen können sich aus einer Kooperation ergeben:
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- Wirtschaftlichen Stärkung einer Praxis
- Erhöhung der Attraktivität im Hinblick auf einen späteren Verkauf
- Kostensenkung durch gemeinsame Nutzung von Personal, Infrastruktur und medizinischen Geräten
- Erweiterung des Leistungsspektrums
- Flexiblere Öffnungs-/Behandlungszeiten
- Flexiblere Arbeitszeiten für die (Zahn-)Ärzte
- Möglichkeit der gegenseitigen Vertretung der Gesellschafter untereinander
- Möglichkeit, Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Praxen zu erzielen
- Möglichkeit, als Kooperationspartner für Dritte, z. B. Krankenhäuser, interessant zu werden
- Abrechnungsvorteile
Bei Kooperationsbildungen sind i. d. R. vielschichtige, komplexe Problemstellungen und Risiken zu beachten:
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- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Vertragsarztrecht
- Berufsrecht
- Betriebswirtschaft